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Infos
Die eVB (elektronische Versicherungsbstätigung) ersetzt seit dem 01.03.2008 die früher als Doppelkarte bekannte Karte, die für die Zulassung eines KFZ notwendg ist.
Die Daten des Versicherungsnehmers werden elektronisch zentral hinterlegt. Das erledigt der Versicherer bzw. Vermittler. Der Kunde erhält dann eine Kennung, die er bei der Zulassungsstelle angeben muss.
Mittels dieser Kennung kann dann die jeweilige Zulassungsstelle die Daten abrufen und das Kraftfahrzeug kann zugelassen werden.